Ein Rechtsschutzversicherer ist nicht durch einen rechtskräftigen Vergütungsfestsetzungsbeschluss nach § 11 RVG gebunden, wenn der Rechtsanwalt den Antrag auf Festsetzung erst nach Kenntnis des Forderungsübergangs gestellt hat. Demnach kann die Versicherung auch danach noch die Rückzahlung eines zu Unrecht geleisteten Vorschusses verlangen (BGH, Urteil v. 12.6.2025 - IX ZR 163/24). Hierüber informiert die BRAK.