Das Landgericht Berlin hat der Immobilien Scout GmbH untersagt, mit irreführenden Angaben für den kostenpflichtigen "SCHUFA-BonitätsCheck" zu werben und damit einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) stattgegeben. Außerdem verbietet das Gericht dem Unternehmen, personenbezogene Daten mithilfe eines Online-Formulars zur Selbstauskunft ohne Rechtsgrundlage zu verarbeiten (LG Berlin II, Urteil v. 19.6.2025, Az. 52 O 65/23; nicht rechtskräftig).