Am 12.10.2026 werden zwei Verfahren zur Erbschaftsteuer vor dem BVerfG mündlich verhandelt. Eine Verfassungsbeschwerde richtet sich unmittelbar gegen die Regelungen zur Verschonung des Betriebsvermögens (Az. 1 BvF 1/23), das andere Verfahren betrifft die mögliche Verfassungswidrigkeit der Vorschriften zur Bewertung von Grundbesitz (§ 12 Abs. 3 ErbStG), zu den persönlichen Freibeträgen (§ 16 Abs. 1 ErbStG) sowie zu den Steuersätzen (§ 19 Abs. 1 ErbStG).