Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) hat zu umsatzsteuerrechtlichen Fragestellungen bei Hochschulen, Universitäten und Universitätskliniken Stellung genommen. Für die Unternehmereigenschaft ist beispielsweise aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht von zentraler Bedeutung, ob Ausgangs- oder Eingangsumsätze dem staatlichen oder dem Körperschaftsbereich zuzurechnen sind. Die Zurechnung richtet sich danach, in welcher Eigenschaft die Hochschule im Rechts- und Wirtschaftsverkehr gegenüber Dritten nach außen auftritt (Bayerisches Landesamt für Steuern v. 22.4.2026 - S 7107.2.1-163/6 St33).