Bei dem Versand eines Schriftsatzes aus einem Gesellschaftspostfach einer bevollmächtigten Steuerberatungsgesellschaft müssen der einfach signierende Berufsträger und der den Versand anstoßende Berufsträger nicht identisch sein.
Steuerkanzleien können auf einen einzigartigen Datenbestand zugreifen, der über die klassische Steuerberatung hinaus Potenzial bietet. Aus diesen Zahlen lassen sich Prognosen und Handlungsempfehlungen für die Mandanten ableiten. Entscheidend ist jedoch, die Daten strukturiert zu nutzen und Datenschutz sowie Berufsrecht von Anfang an mitzudenken.
Ob hinter einem Kundenauftrag eine von der steuerlichen Forschungszulage geförderte Entwicklung steckt, zeigt sich oft erst im Gespräch. Der Beitrag erklärt, welche Fragen Steuerberater stellen sollten, welche Unterlagen sie brauchen und wie sich die Antragstellung mit dem Mandanten vorbereiten lässt.
Das Niedersächsische FG hatte in einem Fall zu entscheiden, in dem die Ehepartner gemeinsam eine Wohnung anmieteten, die ausschließlich von einem Partner als Arbeitszimmer genutzt wurde.