Deloitte-News

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  • Der Rabattfreibetrag nach § 8 Abs. 3 S. 2 EStG kann auch in Anspruch genommen werden, wenn der Arbeitgeber als konzernangehörige Dienstleistungsgesellschaft den Verkauf der rabattierten Ware an Endverbraucher im Namen und auf Rechnung einer anderen (Konzern-)Gesellschaft vermittelt.
  • Der BFH hat erstmalig höchstrichterlich geklärt, dass die unentgeltliche Überlassung eines Stellplatzes oder einer Garage als eigenständiger Vorteil neben den Vorteil für die Nutzung eines betrieblichen Kfz zu privaten Fahrten tritt. Vom Arbeitnehmer getragene Stellplatzkosten mindern daher den geldwerten Vorteil aus der Kfz-Überlassung nicht.
  • Der BFH hat in drei Verfahren entschieden, dass er die Bewertungsregelungen nach dem Ertragswertverfahren des sog. Bundesmodells als Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer ab dem 01.01.2025 für verfassungskonform hält. Vorausgegangen waren finanzgerichtliche Verfahren in Berlin, Nordrhein-Westfalen und Sachsen. Die Veröffentlichung der Urteilsbegründungen für alle drei Verfahren (II R 3/25, II R 25/24, II R 31/24) erfolgte am 22.01.2026.
  • Das Eingreifen der Verlustverrechnungsbeschränkungen des § 15b EStG im Rahmen eines Steuerstundungsmodells setzt die Passivität des Investors voraus. Dies gilt auch dann, wenn sich der Initiator eines Steuerstundungsmodells als Gründungsgesellschafter zu den gleichen Bedingungen wie die übrigen Anleger beteiligt.
  • ?Handelt es sich bei der neuen Kennziffer 500 (Vordruckmuster UStVA 2026) um eine inhaltliche oder eine redaktionelle Anpassung?