Der BFH hat in drei Verfahren entschieden, dass er die Bewertungsregelungen nach dem Ertragswertverfahren des sog. Bundesmodells als Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer ab dem 01.01.2025 für verfassungskonform hält. Vorausgegangen waren finanzgerichtliche Verfahren in Berlin, Nordrhein-Westfalen und Sachsen. Die Veröffentlichung der Urteilsbegründungen für alle drei Verfahren (II R 3/25, II R 25/24, II R 31/24) erfolgte am 22.01.2026.