Deloitte-News

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  • Im April 2026 haben das Europäische Parlament und der Rat eine vorläufige politische Einigung über die Reform der Regelungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit erzielt. Die vorgesehenen Änderungen betreffen insbesondere die Rahmenbedingungen für grenzüberschreitende Beschäftigung sowie ausgewählte Leistungsbereiche. Gleichzeitig zeichnen sich erste Ansätze für Erleichterungen bei A1?Bescheinigungen ab, deren Anwendung jedoch eine klare Abgrenzung und angepasste Prozesse erfordert.
  • § 8b Abs. 3 S. 5 KStG ist nicht dahingehend auszulegen, dass eine natürliche Person, die zugleich Gesellschafter der darlehensgebenden und der -aufnehmenden Gesellschaft ist, das Nahestehen i.S.d. § 1 Abs. 2 AStG vermittelt. Gewinnminderungen aus Zinsforderungen werden nicht von § 8b Abs. 3 S. 4 ff. KStG erfasst.
  • Der Bundestag hat am 24.04.2026 das Neunte Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes verabschiedet. Gegenüber dem Regierungsentwurf enthält der Gesetzesbeschluss Regelungen zum sogenannten Fremdbesitzverbot sowie die Einführung der Steuerbefreiung einer Entlastungsprämie.
  • Die umsatzsteuerliche Organschaft steht vor einer grundlegenden Neuausrichtung. Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026 bringt strukturelle Änderungen, die weit über punktuelle Anpassungen hinausgehen und Unternehmen frühzeitig zum Handeln veranlassen sollten.
  • Eine Regelung des portugiesischen Grunderwerbsteuerrechts zur Besteuerung von Share Deals ist nicht mit der sog. Kapitalansammlungsrichtlinie der EU (Richtlinie 2008/7/EG) vereinbar. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs dürfte auch Bedeutung für das deutsche Grunderwerbsteuerrecht haben.