Deloitte-News

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  • ?Ein Einzweck-Gutschein liegt vor, wenn zum Zeitpunkt der Ausstellung des Gutscheins kumulativ ?Leistungsort und geschuldete Steuer? für die dem Gutschein zugrundeliegenden Leistungen feststehen. Für die Beurteilung ist es unerheblich, ob der Gutschein nach seiner Ausgabe zwischen Steuerpflichtigen übertragen werden kann.
  • ?Die kürzlich veröffentlichten Leitlinien der EU-Kommission ?Überlassung von
    personenbezogenen Daten als Gegenleistung für kostenlose digitale Dienstleistungen auf Plattformen? führten auch zu Diskussionen in anderen EU-Mitgliedstaaten sowie im Drittland. Anhand von ausgewählten Länderbeispielen greift der Beitrag den aktuellen Stand der Diskussion auf.
  • Die Mitvermietung einer Betriebsvorrichtung ist für die erweiterte Grundstückskürzung (§ 9 Nr. 1 S. 2 GewStG) grundsätzlich schädlich, kann aber als unschädliches Nebengeschäft gelten, wenn sie einen zwingend notwendigen Teil einer wirtschaftlich sinnvoll gestalteten eigenen Grundstücksverwaltung und -nutzung darstellt und die quantitativen Grenzen eines Nebengeschäfts nicht überschreitet.
  • Auch ein nach dem Erlöschen der Darlehensrückzahlungsschuld stehen gebliebener Zinsanspruch kann zivilrechtlich wirksam prolongiert. Die Vereinbarung einer Prolongation von Zinsansprüchen eines beherrschenden Gesellschafters führt nicht zum Zufluss der Zinsen, wenn sie vor der ursprünglich vereinbarten Fälligkeit der Zinsen zustande gekommen ist. Das gilt unabhängig davon, ob die Prolongation fremdüblich ist.
  • ?Die im Koalitionsvertrag von Union und SPD vorgesehene Aktivrente soll mit einem Gesetz zum 01.01.2026 umgesetzt werden. Die zeitweise mit einem solchen Gesetzgebungsverfahren geplanten steuerlichen Maßnahmen zu Arbeitsmarktförderungen wurden vorerst nicht in den Regierungsentwurf aufgenommen.