Das Bundeskabinett hat am 03.09.2025 den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen verabschiedet und damit den Weg für das parlamentarische Verfahren frei gemacht. Neben vielen redaktionellen, klarstellenden (Folge-)Änderungen wurden im Vergleich zu dem Referentenentwurf vom 05.08.2025 verdeutlichende Ergänzungen insbesondere zum Mindeststeuergesetz vorgenommen, u. a. zur Ermittlung der angepassten erfassten Steuern.