?Ende 2021 wurde die finale EU-Richtlinie zum Ertragsteuerinformationsbericht - in Englisch auch als ?EU Public CbC Reporting? bezeichnet - im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Diese dient dazu, den Investoren, Mitarbeitenden und der breiten Öffentlichkeit mehr Transparenz über die aggregierten laufenden Ertragsteuerpositionen von Großkonzernen in der EU zu geben. Dem EU Public CbC Reporting unterliegen alle EU-Großkonzerne (Konzernumsatz > 750 Mio. ?) und alle Drittstaaten-Großkonzerne mit einer EU-Mindest-Präsenz. Eine Branchenausnahme greift für CRR-Kreditinstitute und Große Wertpapierinstitute. Ähnlich aufgebaut, aber sonst eigenständig, ist das Australian Public CbCR, das alle Großkonzerne (Konzernumsatz > AU$ 1 Mrd.) mit einer australischen Mindestpräsenz (Einkünfte > AU$ 10 Mio.) zur länderbezogenen Veröffentlichung von Ertragsteuerpositionen für Wirtschaftsjahre, die ab dem 01.07.2024 beginnen, zwingt.