Multinationale Konzerne mit Sitz in Deutschland und multinationale Drittstaaten-Konzerne, die in Deutschland offenlegen wollen, müssen erstmals für ihr Geschäftsjahr 2025 bzw. ihr erstes nach dem 21. Juni 2024 beginnendes Geschäftsjahr zum Ertragsteuerinformationsbericht (Übersicht) ein EU-Formblatt erstellen sowie dieses binnen zwölf Monaten nach dem Ende ihres Geschäftsjahres im Unternehmensregister offenlegen und im Internet veröffentlichen. Für die Unternehmensregister-Offenlegung hat die EU-Kommission eine EU-Taxonomie veröffentlicht. Dem an die breite Öffentlichkeit gerichteten Ertragsteuerinformationsbericht, der aus der deutschen Umsetzung der EU-Richtlinie zum Public Country-by-Country Reporting stammt, unterliegen alle Konzerne mit Umsatzerlösen von mehr als EUR 750 Mio. Alle Konzerne, die bereits einen länderbezogenen Bericht erstellen oder die seit dem Jahr 2024 der Mindeststeuer (OECD Pillar 2) unterliegen, sollten ihre Betroffenheit prüfen.