Für die gewerbesteuerliche Beurteilung, ob es sich bei mehreren gewerblichen Tätigkeiten einer natürlichen Person um einen einheitlichen Gewerbebetrieb oder selbständige Gewerbebetriebe handelt, ist zu prüfen, inwieweit die Betätigungen gleichartig oder ungleichartig sind und inwieweit sie einen wirtschaftlichen, organisatorischen und finanziellen Zusammenhang aufweisen. Auch im Fall eines Hinzuerwerbs eines bislang selbständigen Betriebs bedarf es einer solchen Prüfung.