FG Hamburg vom 08.01.2018 - Az. 2 V 144/17 - Ordnungsmäßigkeit der Buchführung bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung - Hinzuschätzung bei einem Restaurant mit Lieferservice
Ordnungsmäßigkeit der Buchführung bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung - Hinzuschätzung bei einem Restaurant mit Lieferservice FINANZGERICHT HAMBURG Az.: 2 V 144/17 AdV-Beschluss des Senats vom 08.01.2018 - Volltext