Entwurf zur Einführung eines § 147 b AO - Standardschnittstelle
Entwurf zur Einführung eines § 147 b AO - Standardschnittstelle
„§ 147b Verordnungsermächtigung zur Vereinheitlichung von digitalen Schnittstellen
Das Bundesministerium der Finanzen kann durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates einheitliche digitale Schnittstellen und Datensatzbeschreibungen für den standardisierten Export von Daten bestimmen, die mit einem Datenverarbeitungssystem erstellt worden und nach § 147 Absatz 1 aufzubewahren sind. In der Rechtsverordnung kann auch eine Pflicht zur Implementierung und Nutzung der jeweiligen einheitlichen digitalen Schnittstelle oder von Datensatzbeschreibungen für den standardisierten Export von Daten bestimmt werden.“
Zu Nummer 13 § 147b – neu –
Mit der neuen Regelung wird die Vereinheitlichung der standardisierten Schnittstelle und der Datensatzbeschreibungen ermöglicht. Die unterschiedliche Ausgestaltung der Schnittstellen und Datensatzbeschreibungen ist bislang für die Finanzverwaltung hinsichtlich des Einlesens der Daten sowie deren Verarbeitung und Überprüfung sehr arbeitsaufwendig und kann zu Verzögerungen bei Außenprüfungen oder Nachschauen führen. Dies belastet dann den Steuerpflichtigen ebenso wie die Finanzverwaltung. In der Vergangenheit wurden bereits positive Erfahrungen sowohl seitens der Wirtschaft als auch der Finanzverwaltung mit den bisher vorhanden digitalen Schnittstellen im Bereich der Lohnsteuer (Digitale LohnSchnittstelle - DLS) und der Kassensysteme (Digitale Schnittstelle der FinanzVerwaltung für Kassensysteme – DSFinV-K) gemacht. Im Unterschied zu den bestehenden Schnittstellen, die durch Verwaltungsschreiben veröffentlicht wurden, besteht bei der Schaffung aufgrund von Schnittstellen durch Rechtsverordnung die Pflicht, die betroffenen Verbände vorab anzuhören (§ 47 Absatz 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesregierung). Dadurch wird die Transparenz vergrößert und den Verbänden ermöglicht, Stellung zu nehmen und auf möglich Probleme und Belastungen hinzuweisen.
Weitere Informationen zur Reform der Betriebsprüfung unter https://elektronische-steuerpruefung.de/bmf/gesetzentwurf-zur-beschleunigung-von-aussenpruefungen.htm oder https://elektronische-steuerpruefung.de/bmf/beschleunigung-von-aussenpruefungen.htm