BFH-Urteil vom 15.04.2026, X R 14/24: Auswahl zwischen mehreren in Betracht kommenden Schätzungsmethoden; Nachrangigkeit des äußeren Betriebsvergleichs
BFH X. Senat
AO § 5, AO § 158, AO § 162, FGO § 96 Abs 1 S 1 Halbs 2, FGO § 120 Abs 3 Nr 2 Buchst a
vorgehend Thüringer Finanzgericht , 20.02.2024, Az: 2 K 209/21
Leitsätze
1. NV: Finanzamt und Finanzgericht (FG) sind in der Wahl ihrer Schätzungsmethoden grundsätzlich frei. Jedoch ist diese Freiheit bei mehreren in Betracht kommenden Schätzungsmethoden nach den allgemeinen für die Ausübung pflichtgemäßen Ermessens (§ 5 der Abgabenordnung ‑‑AO‑‑) geltenden Grundsätzen eingeschränkt.
2. NV: Im Rahmen der Ermessensausübung sind tendenziell ungenauere Schätzungsmethoden gegenüber genaueren Schätzungsmethoden nachrangig. In der Regel ist der innere Betriebsvergleich im Verhältnis zum äußeren Betriebsvergleich als die zuverlässigere Schätzungsmethode anzusehen.
3. NV: Zieht das FG die Möglichkeit eines inneren Betriebsvergleichs nicht oder jedenfalls nicht erkennbar in Betracht, begründet allein dies einen Verstoß gegen § 162 Abs. 1 Satz 2 AO i.V.m. § 5 AO.
Volltext unter https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202650130/