FG Düsseldorf vom 10.10.2024, Az. 14 K 2292/22 G, Zwischenurteil - Ablaufhemmung trotz Unterbrechung der Betriebsprüfung unter https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duesseldorf/j2024/14_K_2292_22_G_Zwischenurteil_20241010.html oder unter https://openjur.de/u/2498623.html
Entscheidungstenor:
Es wird festgestellt, dass der geänderte Gewerbesteuermessbescheid 2012 vom 28.05.2020 vor dem Ablauf der Festsetzungsfrist ergangen ist.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
Die Revision wird zugelassen. Anhängig beim BFH unter Az. IV R 18/24 unter https://www.bundesfinanzhof.de/de/anhaengige-verfahren/aktuelle-verfahren/detail/STAH240400018/