BMF-Schreiben vom 17.02.2025:
Hinweise auf die wesentlichen Rechte und Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen bei der Außenprüfung (§ 5 Absatz 2 Satz 2 BpO 2000)
Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind der Prüfungsanordnung (§ 196 AO) die anliegenden Hinweise beizufügen.
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